Gerade aufgrund der notwendigen Spezifika im Wohnmobil-Recht, mehr als in vielen anderen
Rechtsgebieten, kommt es mehr denn je auf die zunehmende Spezialisierung und Erfahrung an.
Unsere Kanzlei verfügt über eine Erfahrung von weit über 20 Jahren. Schon seit 1996 beschäftigt sich Dr.
Christoph Butterweck mit den Besonderheiten des Wohnmobilrechts.
Gesunde Basis dabei ist sein automobilrechtliches Wissen und sein Erfahrungsschatz auch als Schwacke-
Vertragsanwalt.
Dr. Butterweck vertritt seit 1996 deutschlandweit zahlreiche Automobilhäuser. Die Besonderheiten des
Automobilrechts sind ihm sehr früh – ausgehend von den allgemeinen schuldrechtlichen Fragestellungen
– vertraut geworden.
Bereits seit 1996 vertritt Dr. Butterweck Fälle aus dem Wohnmobil-Recht, wobei er dabei in intensiver
Art und Weise mit dazu beigetragen hat, dass in diesem Rechtsgebiet Grundsatzentscheidungen neu
getroffen wurden.
Vieler Orts war und ist feststellbar, dass bei Gerichten die Besonderheiten des Wohnmobil-Rechts nicht
bekannt waren.
Im Laufe der Jahre stieg die Nachfrage nach diesem Rechtsgebiet rapide an, was wiederum eine
weitergehende Spezialisierung mit sich brachte.
Zunehmend wirkte Dr. Butterweck auch als Dozent und Referent in diesem Rechtsgebiet.
Erfahrungen