Wohnmobil-Recht – Was ist das?
Rechtsanwalt
Dr.
Christoph
Butterweck
beschäftigt
sich,
wie
wenige
andere
Anwälte,
seit
über
20
Jahren
mit
der Rechtsmaterie des Wohnmobil-Rechts.
Wohnmobile
sind
seit
einigen
Jahren
en
vogue
und
neuesten
Studien
zu
Folge
weiter
auf
dem
Markt
gefragt.
Jährlich
steigen
die
Zulassungszahlen
für
Wohnmobile.
Jüngste
Zahlen
aus
2016
belegen,
die
Zahlen
der
neu zugelassenen Wohnmobile stiegen erneut, im Vergleich zum Vorjahr um ca. 25 % auf 35.135 an.
Allein
bei
der
Stuttgarter
Messe
CMT
im
Januar
2017
präsentierten
sich
356
Aussteller
mit
mehr
als
350
Wohnmobilen.
Die
potentiellen
Interessenten
werden
auf
220.000
Besucher
geschätzt.
Die
Preise,
auch
im
Discounter
Wohnmobil-Markt
steigen
jährlich
mit
zahlreichen
Zusatzpaketen
auf
Werte
von
deutlich
über
50.000,00 €. Nicht selten sind auch Wohnmobile im Wert von über 85.000,00 € anzutreffen.
All diese Faktoren zeigen die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung des Wohnmobils.
Lange
Zeit
meinten
Juristen,
das
Wohnmobil-Recht
sei
ein
Teilaspekt
des
Automobilrechts
.
Mit
zunehmender
Verfestigung
der
Rechtsprechung
ist
dies
jedoch
zumindest
bei
solchen,
die
sich
mit
der
Materie auskennen, fraglicher geworden.
Die
Kanzlei
Dr.
Butterweck
hat
im
Laufe
der
Jahre
viele
Grundsatzurteile
erwirken
können,
die
eben
auf
die
Besonderheiten des Wohnmobil-Rechts aus Verkäufer- aber auch Verbrauchersicht - eingeht.
Vieles
rührt
daher,
dass
Wohnmobile
zu
hauf
mit
Wasserschäden
zu
kämpfen
haben,
insbesondere
solche
aus
dem
Discount-Bereich.
Vieles
rührt
aber
insbesondere
aus
der
Grundsatzannahme
und
immer
noch
selten
bei
Gerichten
bekannten
Erkenntnis,
dass
Wohnmobile
im
Grunde
genommen
zwei
Herstellungszeitpunkte haben
zum
einen
haben
wir
hier
die
Herstellung
des
Chassis,
also
des
Wohnmobils
nur
bezogen
auf
den
Hersteller des Fahrzeuges, beispielsweise Fiat, Citroen, Mercedes und dergleichen
zum
zweiten
ist
aber
das
Wohnmobil
mehr
als
ein
rollendes
Fahrzeug,
nämlich
auch
eine
Heimstätte
für viele Menschen geworden, sei es in Urlauben oder sei es, um ihrer Freizeitkultur zu frönen.
Daraus erwachsen eine Vielzahl von Grundsatzentscheidungen, etwa zu den Fragestellungen:
Wann ist ein Wohnmobil neu?
Wie verhält es sich mit den Lieferzeiten?
Wie verhält es sich mit Mängeln, Garantie und Gewährleistung?
Grundsätzlich ist und bleibt der Händler erste Ansprechpartner bei einem mangelbehafteten Wohnmobil.
Insoweit
hat
sich
das
Wohnmobil-Recht
zunehmend
verselbständigt.
Insoweit
hat
sich
ein
Rechtsgebiet
herauskristallisiert, was Spezialisten erfordert.
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Wohnmobil - Recht