Kanzlei                 DR. BUTTERWECK
Dr. Christoph Butterweck RechtsanwaltWirtschaftsanwalt   Elberfelderstr. 234497 Korbach Tel:  05631 50269-0Fax: 05631 50269-69     Vertretungsberechtigt bei allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten          Partnerkanzlei Deutsche Anwaltshotline Nürnberg – ID 1643  Mitglied der    Überregionale Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten eV  Mitglied der    Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberater- vereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.        Mitglied der Arge: Bank und KapitalmarktrechtBau- und ArchiktenrechtVerkehrsrecht Impressum
Wohnmobil-Recht – Was ist das? Rechtsanwalt   Dr.   Christoph   Butterweck   beschäftigt   sich,   wie   wenige   andere   Anwälte,   seit   über   20   Jahren   mit der Rechtsmaterie des Wohnmobil-Rechts. Wohnmobile   sind   seit   einigen   Jahren   en   vogue   und   neuesten   Studien   zu   Folge   weiter   auf   dem   Markt   gefragt. Jährlich   steigen   die   Zulassungszahlen   für   Wohnmobile.   Jüngste   Zahlen   aus   2016   belegen,   die   Zahlen   der neu zugelassenen Wohnmobile stiegen erneut, im Vergleich zum Vorjahr um ca. 25 % auf 35.135 an. Allein   bei   der   Stuttgarter   Messe   CMT   im   Januar   2017   präsentierten   sich   356   Aussteller   mit   mehr   als   350 Wohnmobilen.   Die   potentiellen   Interessenten   werden   auf   220.000   Besucher   geschätzt.   Die   Preise,   auch   im Discounter   Wohnmobil-Markt   steigen   jährlich   mit   zahlreichen   Zusatzpaketen   auf   Werte   von   deutlich   über 50.000,00 €. Nicht selten sind auch Wohnmobile im Wert von über 85.000,00 € anzutreffen. All diese Faktoren zeigen die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung des Wohnmobils. Lange     Zeit     meinten     Juristen,     das     Wohnmobil-Recht     sei     ein     Teilaspekt     des     Automobilrechts .     Mit zunehmender   Verfestigung   der   Rechtsprechung   ist   dies   jedoch   zumindest   bei   solchen,   die   sich   mit   der Materie auskennen, fraglicher geworden. Die   Kanzlei   Dr.   Butterweck   hat   im   Laufe   der   Jahre   viele   Grundsatzurteile   erwirken   können,   die   eben   auf   die Besonderheiten des Wohnmobil-Rechts aus Verkäufer- aber auch Verbrauchersicht - eingeht. Vieles   rührt   daher,   dass   Wohnmobile   zu   hauf   mit   Wasserschäden   zu   kämpfen   haben,   insbesondere   solche aus   dem   Discount-Bereich.   Vieles   rührt   aber   insbesondere   aus   der   Grundsatzannahme   und   immer   noch selten      bei      Gerichten      bekannten      Erkenntnis,      dass      Wohnmobile      im      Grunde      genommen      zwei Herstellungszeitpunkte haben zum   einen   haben   wir   hier   die   Herstellung   des   Chassis,   also   des   Wohnmobils   nur   bezogen   auf   den Hersteller des Fahrzeuges, beispielsweise Fiat, Citroen, Mercedes und dergleichen zum   zweiten   ist   aber   das   Wohnmobil   mehr   als   ein   rollendes   Fahrzeug,   nämlich   auch   eine   Heimstätte für viele Menschen geworden, sei es in Urlauben oder sei es, um ihrer Freizeitkultur zu frönen. Daraus erwachsen eine Vielzahl von Grundsatzentscheidungen, etwa zu den Fragestellungen: Wann ist ein Wohnmobil neu? Wie verhält es sich mit den Lieferzeiten? Wie verhält es sich mit Mängeln, Garantie und Gewährleistung? Grundsätzlich ist und bleibt der Händler erste Ansprechpartner bei einem mangelbehafteten Wohnmobil. Insoweit   hat   sich   das   Wohnmobil-Recht   zunehmend   verselbständigt.   Insoweit   hat   sich   ein   Rechtsgebiet herauskristallisiert, was Spezialisten erfordert.
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