Ein Rechtsanwalt kostet Geld. Wieviel es in Ihrem Fall ist, ergibt sich in erster Linie aus dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Deshalb sind im Grunde die Gebühren bei allen Rechtsanwälten
ähnlich. In vielen Fällen richten sich die Gebühren des RVG nach dem Gegenstandswert. In
Zahlungsangelegenheit richtet sich dieser nach der geltend gemachten Summe. In Kündigungsschutzverfahren
richtet er sich nach dem Bruttoeinkommen, in Familiensachen nach dem Nettoeinkommen. Daneben gibt es in
sozialrechtlichen Streitigkeiten, Straf- und Bußgeldsachen Rahmengebühren. In Straf- und Bußgeldsachen hat
der Rechtsanwalt einen Spielraum, innerhalb dessen er Schwierigkeit, Umfang, seine Spezialkenntnisse und
ein Haftungsrisiko berücksichtigen kann. Da die Abrechnung nach dem RVG nicht immer transparent ist,
können Sie mit uns in geeigneten Fällen auch Vergütungsvereinbarungen abschließen. Die Vergütung kann
sich dann stundenweise, pauschal oder aus einer Flexibilisierung des RVG ergeben. Sprechen Sie uns bei
Bedarf einfach an. Zögern Sie nicht, uns zu Beginn des Mandats auf die voraussichtlich entstehenden Kosten
anzusprechen. Rechtsschutzversicherer übernehmen häufig die Kosten einer Beauftragung. Bitte beachten Sie,
dass nicht jedes Risiko versichert werden kann, so dass Ihr Versicherer in solchen Fällen die Deckung
ablehnen wird. In einigen Gebieten ist der Ablauf einer Wartefrist erforderlich. Versicherungsschutz scheidet
auch dann aus, wenn der Versicherungsfall vorsätzlich, z.B. in Strafsachen, herbeigeführt wurde. Wenn Sie
bereits mit einer Deckungszusage Ihres Versicherers zu uns kommen, können wir Ihren Fall sofort bearbeiten.
Sofern wir erst noch eine Deckungszusage einholen sollen, handelt es sich dabei grundsätzlich um einen
gesondert zu vergütenden Auftrag. Sofern mit Ihrem Versicherer umfangreiche Korrespondenz erforderlich ist,
behalten wir uns eine gesonderte Abrechnung vor. Sollte bei Ihnen weder eine Rechtsschutzversicherung noch
ausreichendes Einkommen vorhanden sein, kann Ihnen in gerichtlichen Verfahren Prozess- oder
Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Dazu müssen Sie mit einem Formular Ihre persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen und nachweisen. Zögern Sie auch hier nicht, uns frühzeitig zu
informieren.
Besondere Hinweise:
Wie in Wirtschaftsmedien und im nationalen und internationalen Kommunikationsverkehr üblich, kann es zur
Absicherung von Gesprächsinhalten vorkommen, dass wir Gespräche aufnehmen und archivieren. Aufgrund
von Erfahrungen in Wirtschaft, Verwaltung und Politik ist es nicht selten, dass Menschen nicht mehr zu deren
Aussagen stehen. Auch wir passen uns hiermit an. Dieser Hinweis erfolgt daher gesondert.
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