Kanzlei                 DR. BUTTERWECK
Dr. Christoph Butterweck RechtsanwaltWirtschaftsanwalt   Elberfelderstr. 234497 Korbach Tel:  05631 50269-0Fax: 05631 50269-69     Vertretungsberechtigt bei allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten          Partnerkanzlei Deutsche Anwaltshotline Nürnberg – ID 1643  Mitglied der    Überregionale Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten eV  Mitglied der    Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberater- vereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.        Mitglied der Arge: Bank und KapitalmarktrechtBau- und ArchiktenrechtVerkehrsrecht Impressum
Ein Rechtsanwalt kostet Geld. Wieviel es in Ihrem Fall ist, ergibt sich in erster Linie aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Deshalb sind im Grunde die Gebühren bei allen Rechtsanwälten ähnlich. In vielen Fällen richten sich die Gebühren des RVG nach dem Gegenstandswert. In Zahlungsangelegenheit richtet sich dieser nach der geltend gemachten Summe. In Kündigungsschutzverfahren richtet er sich nach dem Bruttoeinkommen, in Familiensachen nach dem Nettoeinkommen. Daneben gibt es in sozialrechtlichen Streitigkeiten, Straf- und Bußgeldsachen Rahmengebühren. In Straf- und Bußgeldsachen hat der Rechtsanwalt einen Spielraum, innerhalb dessen er Schwierigkeit, Umfang, seine Spezialkenntnisse und ein Haftungsrisiko berücksichtigen kann. Da die Abrechnung nach dem RVG nicht immer transparent ist, können Sie mit uns in geeigneten Fällen auch Vergütungsvereinbarungen abschließen. Die Vergütung kann sich dann stundenweise, pauschal oder aus einer Flexibilisierung des RVG ergeben. Sprechen Sie uns bei Bedarf einfach an. Zögern Sie nicht, uns zu Beginn des Mandats auf die voraussichtlich entstehenden Kosten anzusprechen. Rechtsschutzversicherer übernehmen häufig die Kosten einer Beauftragung. Bitte beachten Sie, dass nicht jedes Risiko versichert werden kann, so dass Ihr Versicherer in solchen Fällen die Deckung ablehnen wird. In einigen Gebieten ist der Ablauf einer Wartefrist erforderlich. Versicherungsschutz scheidet auch dann aus, wenn der Versicherungsfall vorsätzlich, z.B. in Strafsachen, herbeigeführt wurde. Wenn Sie bereits mit einer Deckungszusage Ihres Versicherers zu uns kommen, können wir Ihren Fall sofort bearbeiten. Sofern wir erst noch eine Deckungszusage einholen sollen, handelt es sich dabei grundsätzlich um einen gesondert zu vergütenden Auftrag. Sofern mit Ihrem Versicherer umfangreiche Korrespondenz erforderlich ist, behalten wir uns eine gesonderte Abrechnung vor. Sollte bei Ihnen weder eine Rechtsschutzversicherung noch ausreichendes Einkommen vorhanden sein, kann Ihnen in gerichtlichen Verfahren Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Dazu müssen Sie mit einem Formular Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen und nachweisen. Zögern Sie auch hier nicht, uns frühzeitig zu informieren. Besondere Hinweise: Wie in Wirtschaftsmedien und im nationalen und internationalen Kommunikationsverkehr üblich, kann es zur Absicherung von Gesprächsinhalten vorkommen, dass wir Gespräche aufnehmen und archivieren. Aufgrund von Erfahrungen in Wirtschaft, Verwaltung und Politik ist es nicht selten, dass Menschen nicht mehr zu deren Aussagen stehen. Auch wir passen uns hiermit an. Dieser Hinweis erfolgt daher gesondert.
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