Dr.
Christoph
Butterweck,
geboren
am
18.12.1965,
hat
sich
sehr
früh,
Ende
der
90-er
Jahre,
als
die
Branche
noch
ein
Viertel
der
heutigen
Umsätze
erzielte,
auf
dieses
Rechtsgebiet
spezialisiert.
Seitdem
hat er viele Grundsatzentscheidungen für Händler und Verbraucher erzielt.
Etappen von Dr. Butterweck auf dem Weg zum Spezialisten für Wohnmobilrecht:
1996
Beginn automobilrechtlicher Beratung und Vertretung
1997
Spezialisierung wohnmobilrechtlicher Beratung und Vertretung
1999
Erste Dozentenaufträge auf dem Spezialgebiet des Wohnmobil-
Rechts
2002
Vorläufiger Höhepunkt: Beratung und Vertretung in jährlich über
100 automobil- und wohnmobilrechtlichen Fällen
2002
Beratung und Vertretung von großen Herstellern im Automobil-
Recht
und Wohnmobil-Recht
2004
Zunehmende Ausbreitung der deutschlandweiten Vertretung mit
Erzielungsogenannter Grundsatzurteile
2006 – 2008
Weiteres Wachstum im Bereich der wohnmobilrechtlichen Beratung und Vertretung.
Die jährlichen Fallzahlen liegen zeitweilig bei über 150 Fällen.
seit 2013
Schwacke Vertragsanwalt
Dr.
Christoph
Butterweck
ist
deutschlandweit
tätig
und
verfügt
über
langjährige
Erfahrungen.
Dabei
vertritt er Wohnmobilhändler gleichermaßen wie Wohnmobilkunden.
Ihr Anwalt